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   BSG, 09.12.1997 - 10 RAr 2/96   

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https://dejure.org/1997,1495
BSG, 09.12.1997 - 10 RAr 2/96 (https://dejure.org/1997,1495)
BSG, Entscheidung vom 09.12.1997 - 10 RAr 2/96 (https://dejure.org/1997,1495)
BSG, Entscheidung vom 09. Dezember 1997 - 10 RAr 2/96 (https://dejure.org/1997,1495)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NZS 1998, 442
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 11.03.1987 - 10 RAr 5/85

    Winterbauförderung - Umlagepflicht

    Auszug aus BSG, 09.12.1997 - 10 RAr 2/96
    Da die BaubetrV nach der Ermächtigungsnorm des § 76 Abs. 2 Satz 4 AFG in Anlehnung an den fachlichen Geltungsbereich tariflicher Regelungen erstellt werden soll, ist sie in Zweifelsfällen unter Heranziehung der Tarifverträge für das Baugewerbe und des jeweiligen Erklärungswillens der Tarifvertragsparteien auszulegen (vgl Senatsurteil vom 22. August 1990, SozR 3-4100 § 186a Nr. 3 S 8 f; Urteil vom 11. März 1987, SozR 4100 § 186a Nr. 21).

    Entsprechende Überlegungen liegen bereits der Entscheidung des Senats vom 11. März 1987 zugrunde (SozR 4100 § 186a Nr. 21 S 57).

  • BSG, 09.12.1997 - 10 RAr 3/97

    Umlage für die Produktive Winterbauförderung, Auslegung der Tatbestände des § 1

    Auszug aus BSG, 09.12.1997 - 10 RAr 2/96
    Dabei ist auch die Rechtsprechung des BAG zu berücksichtigen, soweit sich dieses Gericht mit den einschlägigen Regelungen jener Tarifverträge befaßt hat (s das Senatsurteil vom heutigen Tag, 9. Dezember 1997, 10 RAr 3/97, zur Veröffentlichung bestimmt).

    In seiner oa Entscheidung vom heutigen Tag, 10 RAr 3/97, hat der Senat dargelegt, daß gemäß § 76 Abs. 2 Satz 4 AFG die tariflichen Regelungen im fachlichen Geltungsbereich der BaubetrV ein maßgebliches Auslegungskriterium bilden.

  • BSG, 22.08.1990 - 10 RAr 18/89

    Produktive Winterbauförderung für Betrieb des unterirdischen Kabelbaus

    Auszug aus BSG, 09.12.1997 - 10 RAr 2/96
    Da die BaubetrV nach der Ermächtigungsnorm des § 76 Abs. 2 Satz 4 AFG in Anlehnung an den fachlichen Geltungsbereich tariflicher Regelungen erstellt werden soll, ist sie in Zweifelsfällen unter Heranziehung der Tarifverträge für das Baugewerbe und des jeweiligen Erklärungswillens der Tarifvertragsparteien auszulegen (vgl Senatsurteil vom 22. August 1990, SozR 3-4100 § 186a Nr. 3 S 8 f; Urteil vom 11. März 1987, SozR 4100 § 186a Nr. 21).
  • BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 452/88

    Anspruch auf Auskunft über die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer zur Berechnung

    Auszug aus BSG, 09.12.1997 - 10 RAr 2/96
    Das BAG habe in einer weiteren Entscheidung vom 23. November 1988 (Az: 4 AZR 452/88, AP Nr. 101 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) nochmals bekräftigt, daß nach dem allgemeinen Sprachgebrauch die Verlegung von Naturstein die typische Art der Verarbeitung sei.
  • BAG, 14.10.1987 - 4 AZR 228/87

    Zusatzversorgung im Baugewerbe - Auskunftsanspüche der Zusatzversorgungskasse -

    Auszug aus BSG, 09.12.1997 - 10 RAr 2/96
    Zum Be- und Verarbeiten zähle aber auch das Verlegen, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 14. Oktober 1987 (Az: 4 AZR 228/87, AP Nr. 86 zu § 1 Tarifvertragsgesetz Tarifverträge: Bau) in einem Rechtsstreit zum Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV-Bau) entschieden habe.
  • LAG Hessen, 06.11.2000 - 16 Sa 279/00

    Arbeitnehmerentsendung polnischer Bauarbeiter durch polnischen Arbeitgeber -

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  • LAG Hessen, 12.02.2001 - 16 Sa 585/00

    Arbeitnehmerentsendung: Auskunftspflichten des polnisches Bauunternehmen, das

    Insoweit gilt für § 211 Abs. 1 SGB III nichts anderes als für die Frage der Unterworfenheit unter den Geltungsbereich der Bautarifverträge (vgl. BSG 09.12.1997, AP Nr. 205 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • LAG Hessen, 10.04.2000 - 16 Sa 1858/99

    Auskunftspflichten und Beitragspflichten nach Tarifverträgen für das Baugewerbe ;

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